Bündnis für soziale Gerechtigkeit
und Zukunft
www.bfsguz.de
Das Programm wird alle 5Jahre neu angepasst. Nächste Anpassung erfolgt 7/2022 u.a. mit Vorschlägen zur stufenweisen Einführung mit Kostenberechnung.
Parteiprogramm
BGE
Bedingungsloses Grundeinkommen
Teil I-III
Inhaltsverzeichnis:
BGE Teil I Seite
Vorwort 3
BGE Teil II
Bedeutung BGE 6
Wer erhält BGE 6/7
Berechnung der Belastung durch BGE 8
Künstliche Intelligenz 8/10
Datenschutz/Erfassung Fingerabdruck 8
Finanzierbarkeit, Finanzierungsmethoden 8-12
Mindestlohn 10
Sozialsteuer, Wegfall Kirchensteuer 10
Begrenzung Privatvermögen 11
Spekulationssteuer Grundstücke 12
Unterdrückung Einkommen Besitz, Konsequenzen 12
Unternehmensbeteiligung durch AN 12
Betriebsaufgabe und Übernahme 12
BGE Teil III
Wohnraumbeschaffung durch BGE 13
Mietpreisbremse 13
Verwaltung der Zuschüsse 14
Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)
Teil I
Vorwort:
Geschichte, Folgen bei Nichtbeseitigung der Armut, Warnung vor rechten Parteien und gewaltbereiten Gefolgsleuten
Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts, nach dem Auffinden großer Ölquellen in Alaska, wurde ein BGE in den USA diskutiert. Man entschied sich dann aber dafür, dass außerordentliche Gewinne in anderer Form den Bewohnern Alaskas zukommen sollten.
In den 1960er Jahren reichte Lyndon B. Johnson seinerzeit, nach der Ermordung von John F. Kennedy, 36. Präsident der USA, einen Plan zur Einführung eines BGE dem Repräsentantenhaus zu. Durch die Ausweitung des Vietnamkrieges geriet dieser Plan in Vergessenheit. Er schlummert noch heute in irgendeinem Aktenschrank vor sich hin.
Das BGE ist also kein neues Gedankengut. Die veränderte Lebenssituation und ungerechte Vermögensverteilung mit einer weltweit steigenden Altersarmut gepaart mit fehlendem Weitblick der Politik verlangt die Einführung eines BGE.
.Wir haben derzeit in der BR Deutschland 540.000 Rentner, die unterhalb des Existenzminimums leben müssen und 8,6 Millionen Rentner mit einer monatlichen Rente unter 800,00 €. Wir erinnern an dieses menschenverachtende Hartz IV, das es nicht erlaubt, aus der Falle der Armut zu entkommen, während eine Oberschicht über ein immer weiter wachsendes unvorstellbares Millionen- oder gar Milliardenvermögen verfügt und freiwillig nicht bereit ist, so wie es das Grundgesetz im Art. 14 (Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen) angedacht ist, zu verwenden.
Hier muss das GG (Grundgesetz) geändert werden und das Wort „soll“ durch das Wort „muss“ ersetzt werden.
Freiwilligkeit der Besitzenden ist hier nicht zu erwarten. Hier muss der Staat neue Regeln im Sinne des Art. 14 (2) GG als Grundlage sozialer Anpassung vergeben.
Einige Nationen haben BGE-Versuche durchgeführt , die allesamt positiv verlaufen sind. Dabei wurde die Erfahrung gemacht, dass ein BGE den Willen zum Zuverdienst durch Arbeit verstärkt.
Auch wir machen uns hier in dem Wissen, dass die Umverteilung von unten nach oben zwingend zu beenden ist und eine Umverteilung von oben nach unten unumgänglich ist.
Die hohen Sozialausgaben, die Jahr für Jahr um weitere Milliarden steigen, werden unseren Staat vernichten. Das Bruttoinlandsprodukt (die Summe aller Waren- und Dienstleistungen) lag (vor Corona) bei 3,3 Billionen € jährlich. Die Sozialausgaben liegen in 3-6 Jahren bei 1,2 Billionen und kein Ende der Steigerungen in Sicht.
Heute schon müssen wir feststellen, dass ein BGE, wie nachfolgend aufgeführt, mit einer jährlichen Belastung von 791,16 bzw. 870,27 Milliarden (s. weitere Berechnung 855,15 Milliarden € bzw. 927,92 Milliarden €) weit unter den Sozialausgaben liegt und 50 bis 60 % der Sozialausgaben, also Beträge zwischen 600 Milliarden bis 720 Milliarden, als Sozialausgaben wegfallen. Zugleich aber geben sich durch Konsumsteigerung durch das BGE für den Staat Mehreinnahmen durch Mehrwertsteuern zwischen 100 Milliarden und 150 Milliarden. Für Beamtenpensionen besehen Rücklagen von 800 Milliarden! (Quelle: Spiegel) Hier ist eine Reform des Beamtenrechts unumgänglich.
Es wäre also zusätzlich zu überdenken, ob nicht sogar eine Erhöhung der MwSt um 3-4 % den Wegfall der Einkommens- und Lohnsteuer als Nachfolger der Fronsteuer ersetzen kann, zumal die MwSt die gerechteste Steuer ist, da sie jeder bezahlen muss und keinerlei steuerliche Schlupflöcher genutzt werden könnten. Auch dies würde eine gewaltige Konsumsteigerung ergeben und denken wir auch hier an erhebliche Steigerung der Einnahmen an MwSt.
Kein Land der Erde hat pro Einwohner höhere Sozialausgaben, als die BR Deutschland. Wenn hier nicht bald ein BGE eingeführt wird, bricht unser Staat in nicht ferner Zukunft zusammen mit den Folgen eines Bürgerkrieges und der Machtübernahmen durch die Mörder aus der braunen Ecke!
Unsere Väter und Großväter haben im 2. Weltkrieg an verschiedenen Fronten für ein faschistisches, mörderisches System gekämpft, haben in Stalingrad gefroren, gehungert, gelitten unter ständiger Todesfurcht.
Und als sie aus der Kriegsgefangenschaft zurückkamen bauten sie diesen Staat auf. Sie malochten im Ruhrgebiet unter Tage, krochen in schmalste Flöze, wurden verschüttet und viele starben unter Tage.
Andere schufteten für die ehemaligen Nazi-Größen in Essen in einem Stahlwerk, andere in Stahlwerken für Mannesmann in Düsseldorf, Duisburg oder Witten. Ein Knochenjob, den sich heute keiner mehr vorstellen kann. Die Schwere der Arbeit war Ursache für schwerste psychische Schäden, viele verbrannten sich beim Abstechen der Hochöfen an flüssigem Eisen Füße und Beine und wurden so zu Krüppeln.
Diesen Menschen sind wir es schuldig, dass wir durch niemanden das, was diese Männer und Trümmerfrauen aufgebaut haben, durch geizige und uneinsichtige Millionäre und Milliardäre und durch Nachfolger der braunen Mörder vernichten lassen.
Wir haben berücksichtigt, dass die Einführung nur bei Erhalt des Euro möglich ist. Die Wiedereinführung der DM würde in die Deflation führen mit vernichtender Wirkung für die Wirtschaft, restloser Beseitigung unseres Wohlstandes mit extremer Arbeitslosigkeit. Wenn eine Partei, politische Kreise oder sonstige Zusammenschlüsse den Austritt aus der EU und die Wiedereinführung der DM anstreben, dann wollen sie und deren Mitglieder unseren Staat vernichten und Frieden und Wohlstand beseitigen.
Die Währung spiegelt die Wirtschaftskraft eines Landes wieder. Sie muss daher ausgewogen sein. Wir haben in der EU Länder, deren Währung der EURO ist. Der EURO spiegelt damit die Wirtschaftskraft der EU-Länder mit EURO-Währung wieder.
Bei Abschaffung des EURO und Wiedereinführung der DM wird mit Sicherheit aufgrund der wirtschaftlichen Stärke die DM gegenüber den anderen Währungen weltweit an Stärke gewinnen, so auch gegenüber dem Dollar. Die Folge wäre eine Deflation mit dem wirtschaftlichem Untergang unseres Landes.
Wir fordern daher die ständige Mitgliedschaft der BR Deutschland in der EU und den EURO als Währung unwiderruflich in das Grundgesetz aufzunehmen.
Teil II bitte scrollen
Unser Ziel: Keine alleinerziehende Mutter, kein alleinerziehender Vater und keine anderen Elternteile sollen jemals mehr in die Lage kommen am 15. des Monats nicht zu wissen, ob sie ihrem Kind/ihren Kindern am 16. etwas zum Essen anbieten können.
Bitte scrollen
Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)
Teil II
Die folgenden Vorschläge zum BGE sollen nicht 1 zu 1 übernommen werden. Es sind Vorschläge, die durch objektive Diskussion verbessert werden können und sollen.
Höhe BGE, wer erhält BGE, Finanzierbarkeit, Begrenzung Privatvermögen, Firmenbeteiligungsanteile, Arbeitgeberanteil künstliche Intelligenz, Mindestrente, Einzahlung Sozialsysteme, Mindestlohn u.a.
1. Was bedeutet „Bedingungsloses Grundeinkommen“
Bürger erhalten ohne dass besondere Voraussetzungen* vorliegen müssen ein staatliches Grundeinkommen, das zumindest das Existenzminimum abdeckt. Dieses Existenzminimum liegt in unserem Staate bei 1.000,00 € / Monat (s. Hierzu Abschnitt 2) Dieses BGE unterliegt keiner Steuerpflicht und es sind keine Sozialabgaben darauf zu leisten, wenn aus zusätzlicher Tätigkeit Sozialabgaben anfallen.
Hartz IV wird abgeschafft. ALG 1 wird nur noch zu 50 % zusätzlich zum BGE gewährt. Die derzeitigen Gewährungsfristen für ALG I bleiben bestehen.
Sozialhilfe und Lohnzuschüsse werden für BGE-Empfänger nicht mehr gewährt.
Jeder Empfänger von BGE muss bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Er muss die Mitgliedschaft nachweisen. Die Beitragsbemessungsgrenze entfällt. Übt er keine Beschäftigung aus und bringt er keinen Versicherungsnachweis einer ges. KV so wird bis zum Nachweis BGE nicht gezahlt. Bringt er den Nachweis erfolgt Nachzahlung des BGE. Hat der Leistungsempfänger aber sonst keine weiteren Einnahmen verringert sich das BGE um die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge. In diesen Fällen können bei angemessenem Mietraum Mietzuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Mietzuschüsse richten sich nach dem Mindestlohn.
2. Wer erhält BGE und in welcher Höhe
Generell erhält jeder deutsche Staatsbürger
unter 18 Jahre monatlich 500,00* €, bzw. 550 €, €Kindergeld entfällt,
über 18 Jahre monatlich 1.000,00* bzw. 1100,00 € (s. Berechnungen)
jeder EU-Bürger, der in die deutschen Sozialkassen einzahlt und
ständig in der BRD lebt erhält 1.000,00 € (bzw. 1.100.00 €)
jeder Ehegatte von empfangsberechtigten EU- Bürgern erhält,
soweit er in BRD ständig wohnt, 1.000,00 € (bzw. 1.100.00 €)
Jedes Kind der hier lebenden empfangsberechtigten
EU-Bürger erhält, soweit es ständig hier lebt, 500,00** € (550,00 €)
Jeder Bezieher einer Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente erhält 1.000,00* € (1.100 €)
Jeder deutsche Staatsbürger/in, der/die im Ausland für den deutschen Staat oder einer staatlich anerkannten gemeinnützigen humanitären Organisation tätig ist, erhält gleiches BGE.
Um aber einen weiteren Zulauf von Migranten vorzubeugen werden die Leistungen nur den Bürgern mit Migrationshintergrund gewährt, die seit mindestens 7 Jahren einen deutschen Pass haben und seit mindestens 7 Jahren ununterbrochen in einem deutschen Bundesland leben und mindestens 5 Jahre in das deutsche Sozialsystem eingezahlt haben.
Zur Steuerung der Zuwanderung ist ein Einwanderungsgesetz zu schaffen.
Zusätzliche Einschränkungen: erhalten die Bezieher von BGE in ihren Ursprungsländern soziale Leistungen oder sozial ähnliche Leistungen oder BGE so sind diese Leistungen auf ein hier gewährtes BGE anzurechnen.
Angehörige/Mitglieder extremer linker oder rechter gewalttätiger oder verfassungsfeindlicher Gruppen, gewaltbereiter Reichsbürger, gewaltbereiter Pegida-Mitglieder, wegen rechter oder linker Gewalttaten vorbestraft ist und die Verbüßung keine 10 Jahre zurück liegt, bei Demonstrationen oder sonstigen Zusammenkünften mit Steinen, Ziegeln, Latten, Schuss- oder Stichwaffen aller Art oder anderen gefährlichen Gegenständen oder sonstiger körperlicher Gewalt gegen Personen, insbesondere Ordnungshüter vorgegangen ist oder zu einem derartigen Handeln angestiftet oder geduldet hat. Der Ausschluss kann zeitlich auf eine Dauer von mindestens 3 Jahren begrenzt werden oder es wird ein Ausschluss unter der Auflage der Beistellung eines Betreuers für finanzielle Angelegenheiten mit täglicher Auszahlung des anteiligen BGE.
Für Personen mit einem Jahreseinkommen von mehr als 250.000,00 € (Familien bzw. 500.000,00 €) entfällt ein Anspruch auf BGE. Der Anspruch für Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre bleibt erhalten.
Hier sind alle Einkünfte im In- und Ausland anzurechnen. Antragsteller haben ihre Einkünfte nachzuweisen und ihre Angaben an Eides statt zu benennen.
Jeder erwerbslose Bezieher von BGE soll alles tun, um Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Dazu zählen auch Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen, Fortbildung, Umschulungen, auch Studium.
Hier können Beihilfen bis zu 250,00 € pro Monat für die Dauer in der Regel bis zu 36 Monaten bzw. Regelstudienzeit gewährt werden. Körperliche und gesundheitliche Einschränkungen müssen berücksichtigt werden. Talent soll gefördert werden und die Eignung durch wissenschaftliche Tests festgestellt werden.
Die künstliche Intelligenz wird die Arbeitswelt beherrschen. Nach Ansicht von Fachleuten kann es im Jahr 2050 zu einer Arbeitslosigkeit von bis zu 40 % kommen. Wir müssen jetzt geeignete Gegenmaßnahmen entwickeln. Die künstliche Intelligenz ist nicht aufzuhalten, also müssen wir mit ihr leben. Die künstliche Intelligenz ist keine schädliche Sache sondern Lauf der Menschheit. Der Mensch muss jetzt beginnen Formen zu entwickeln um so die künstliche Intelligenz zum Nutzen der Menschheit einzusetzen. Dazu gehört zunächst einmal der menschlichen Habgier entschieden entgegen zu treten. Das wird nicht immer ohne Änderung der Grundrechte (insbesondere Art. 14 GG) gehen. Die Menschheit muss die Vorteile der künstlichen Intelligenz erkennen und für sich nutzen!
Von allen BGE-Empfängern müssen Fingerabdrücke genommen und in einer zentralen Kartei gespeichert werden, soweit diese nicht ohnehin zukünftig bei Stellung eines Antrages auf Erteilung eines Personalausweises abzugeben und zu erfassen sind. Der Zugang zu dieser Kartei ist begrenzt auf polizeiliche Ermittlungsbehörden, Steuerbehörden, richterliche Anweisungen, Landes- und Bundesverfassungsschutz und verpflichtend zum Datenabgleich für Antragsprüfer zur Vermeidung von Doppelgewährungen. Der Zugang ist Inkassobüros, Wirtschaftsauskünfte, sonstige Auskunftsstellen (auch Schufa, Banken, Sparkassen, Versicherungen, Vermietern von Wohn- oder Geschäftsräumen) n i c h t zu gestatten. Leistungen dürfen nicht von der Vorlage dieser Daten (auch auszugsweise) abhängig gemacht werden. Forderungen nicht berechtigter Art müssen als Verstoß gegen das BDSG geahndet werden sowie möglicherweise auch als Nötigungsversuch und verpflichten zum Schadenersatz.
Ohne Speicherung der Fingerabdrucks ist die Gewährung von BGE nicht möglich.
3. Finanzierbarkeit/Finanzierungsmethoden
Berechnung der Belastungen durch das Bedingungslose Grundeinkommen.
Das zur Auszahlung kommende BGE wird auf 1.000,00 € / 500,00 € monatlich
bzw. 1.100,00 € / 550<00 € vorgeschlagen.
Die bisher vorgeschlagene Bezugsberechtigung bleibt bestehen.
Kostenberechnung: 1.000.00 / 500,00 €
Einwohnerzahl Stand 31.12.2019
(Quelle u.a. Statistica, Bundesamt für Statistik)
Deutsche Staatsbürger über 18 Jahre 59,08 Millionen
Deutsche Staatsbürger unter 18 Jahre 13,69 Millionen
EU-Bürger* 4,45 Millionen
übriges Europa** 2,67 Millionen
Drittstaaten** 3,26 Millionen
Gesamtzahl Einwohner Deutschland, Stand 31.12.2019 83,15 Millionen (aufgerundet-83.166.711)
* für EU-Bürger sind die Zahlen für unter 18jährige nirgends erfasst. Bei Berechnung nicht berücksichtigt, Verrechnung mit Leistungen aus dem Heimatland nicht möglich sind.
** keine Bezugsberechtigung für BGE
Berechnung:
59,08 Millionen Bezieher BGE 1.000,00 € monatlich 59,08 Milliarden
jährlich 708,96 Milliarden 13,69 Millionen Bezieher BGE 500,00 € monatlich 6,85 Milliarden
jährlich 82,20 Milliarden Gesamtbelastung Jahr 791,16 Milliarden
Zusätzlich bewährt der Staat folgende Leistungen in Höhe von 100,00 €. Diese Leistungen sind ausschließlich zur Schaffung selbst genutzten Wohnraum zu verwenden.
Jährliche Belastung Zuschuss 72,77 Milliarden
Gesamtbelastung Jahr BGE 863,96 Milliarden
Die Leistungen fließen den Bundesländern für diese Verwendung zu. Die Aufteilung an die Bundesländer sowie deren Verteilung an Städte und Landkreise erfolgt jeweils anteilmäßig nach der Anzahl der BGE-Empfangsberechtigten durch das jeweilige Bundesland. Ein jedes Bundesland hat für die Verwaltung eine gesonderte Abteilung im Bereich der Finanzbehörden zu schaffen. Im Hinblick auf die zu erwartenden Steuererleichterungen – u.a. auch durch Wegfall aller steuerlicher Schlupflöcher – wird bei den Finanzbehörden ausreichend befähigtes Personal hierfür frei.
Berechnung der Belastungen für ein BGE in Höhe von 1.100,00 € / 550,00 €:
59,08 Millionen Bezieher von BGE 1.100,00 € = 779,85 Milliarden € / Jahr
13,69 Millionen Bezieher von BGE 550,00 € = 90,35 Milliarden € / Jahr
Gesamt Jahr 870,20 Milliarden € / Jahr
zusätzliche Belastung des Bundes durch Zuzahlung:
59,08 Millionen Bezieher von BGE 1.100,00 € (100,00 €) = 59,08 Milliarden € / Jahr
13,69 Millionen Bezieher von BGE 550,00 € (100,00 €) = 13,69 Milliarden € / Jahr
gesamt 72,77 Milliarden € /
Gesamtbelastung des Bundes jährlich 942,97 Milliarden €
Die Einsparungen des Bundes für u.a. Sozialabgaben, Wohnungsbaugelder, Kindergeld etc.
belaufen sich auf ca. 60 %. Bei den ständigen Steigerungen der Sozialabgaben gehen wir von ca. 1,2 Billionen in 3-6 Jahren aus.
Allein bei den Sozialgaben kann mit einer Einsparung von mindestens 720,00 Milliarden €
/Jahr gerechnet werden.
Dies ergibt eine Finanzierungslücke von ca. 140,00 Milliarden bis 220,00 Milliarden €
Wir schätzen nach BGE-Leistungen eine Konsumvermehrung, die Mehrwertsteuer in Höhe bis zu 150 Milliarden/Jahr zusätzlich erbringt und die zur Finanzierung des BGE herangezogen werden sollte.
Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um ca. 1 bis höchstens 2 % sichert die BGE-Belastungen vollständig ab.
Bezugsberechtigt sind alle Erwachsenen deutschen Staatsbürger, die seit mindestens 7 Jahren in Deutschland leben sowie alle in Deutschland geborenen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit deutscher Staatsbürgerschaft.
Die Berechnungen entsprechen ca. denen des Prof. W!erner Götz für die Jahre 2005/2006 unter Anwendung geändeter Zahlen. Es erfolgte hier weder ein Auszug noch die Übernahme einer Berechnung.
Nachdem das BGE zur Konsumsteigerung führen wird, nimmt der Staat zwischen 100 Milliarden und 150 Milliarden an Mehrwertsteuer zusätzlich ein.
Dazu ist eine Belastung der Superreichen mit extrem hohen Einkommen und Vermögen zur Umverteilung von „oben nach unten“ gefordert.
Es ist also erkennbar: Die Finanzierung des BGE ist weitgehend ein Selbstläufer, selbst dann, wenn eine neue Steuererhebung mit Eingangssteuersatz für Lost und ESt bei 1% liegen wird.
Allerdings ist hier, wie verwiesen eine unbekannte Größe (Ausländeranteil, soweit bezugsberechtigt) nicht enthalten.
Hier wirkt sich noch aus, dass der Bund vom Wohnungsbau und Finanzierung (s. Teil III) weitgehendst durch die Bürger bei Gewährung des BGE befreit sein wird.
Wir können hier feststellen, dass der Bund durch wegfallende Leistungen und Zugang aller Personen zur Rentenkasse und den gesetzlichen Krankenversicherungen und weiteren sich
ergebenden Überschüssen, einer gezielten Rentenreform, Einzahlung auch von Beamten und Pensionären, Anpassung der Pensionen an die Renten, teilweiser Abschaffung des Beamtentums
erheblich entlastet wird und letztlich die Einführung eines BGE für den Bund erhöhte Einnahmen bringen wird.
Zunächst muss der Mindestlohn auf 15,00 € / Stunde angehoben werden (Stand 30.6.2021)
Für jedes weitere Jahr erhöht sich der Mindestlohn um die durchschnittlichen Lohnsteigerungen. Dieser Mindestlohn ab sofort wird von Jahr zu Jahr den Lohnsteigerungen angepasst.
Die Kirchensteuer entfällt und jeder, der LoSt- oder ESt-pflichtig ist, auch Rentner und Pensionäre, muss Sozialsteuer entrichten, egal, ob er einer Religionsgemeinschaft angehört oder nicht. Die Sozialsteuer beträgt einheitlich 4 % von der Lohn- bzw. Einkommensteuer und ist ausschließlich für soziale Zwecke zu verwenden.
Für jede Künstliche Intelligenz und vorhandene Arbeitsmaschinen aller Art (nicht PC`s und Peripherie) ist der Mindestlohn ein imaginärer Wert und dient der Berechnung zur Abgabe des AG-Anteils zu den Sozialversicherungen. Zur Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils den halben Anteil. Beiträge zur Rentenversicherung für Arbeitnehmer entfallen komplett. Hier tragen die AG den vollen Beitrag. Der Grund ist übersichtlich einfach: Jede einzelne Maschine, KI, ersetzen mehrere Arbeitskräfte. Es ist nur gerecht, wenn hier "eingesparte" Abgabekosten durch Berechnung nach dem Mindestlohn, und damit nicht nach einem Tariflohn für Arbeitnehmer, komplett auf die Maschinen umgelegt werden. Ein jeder AG wird erkennen, dass er hier durch diese Regelung gewaltige Einsparungen nutzen kann. Berechnet werden hier die tatsächlichen Einsatzstunden, die fälschungssicher festgehalten werden müssen.
Der Mindestlohn gilt für AN aller Art, soweit tarifliche Vereinbarungen keinen höheren Mindestlohn ausweisen.
Ein Mensch kann am Tag nur 8 Stunden arbeiten - eine Maschine 24 Stunden, dazu schneller, genauer und ohne Urlaub. Sie wird nicht schwanger und nicht krank. Arbeitgeber profitieren hier also zusätzlich, so dass keine Produktionsverteuerung eintreten wird.
Hinzuverdienst muss ab dem 1. € versteuert werden. Dies erfordert eine neue Steuerfestsetzung mit niedrigem Anfangssteuersatz von 1 % bei einem zu versteuernden Einkommen bis 10.000,00 €/Jahr. Dies entspricht einer LoSt von 100,00 € bei 10.000,00 € Jahreseinkommen oder 8,33 monatlich, bzw. bei einem monatlichen EK von 500,00 € monatlich 5 € LoSt. Vom Hinzuverdienst sind die Beiträge zur gesetzliche KV, Pflegeversicherung, ggf. Zusatzbeiträge zu KV jeweils vom AN und AG zur Hälfte zu tragen.
Die derzeit noch vorhandenen steuerlichen Schlupflöcher werden ersatzlos gestrichen.
So können bei der Berechnung von ESt, LoSt und betrieblichem Gewinn nur noch Arbeitsmittel, Aufwendungen und Unterhalt für Maschinen, auch KI Löhne und Gehälter für Personal, Kosten für Miete und Betrieb, Unterhalt der Arbeitsstätten, Gehälter des Vorstandes und des Aufsichtsrates - allerdings nur bis zu Bezügen bis 250.000,00 € / Jahr abgesetzt werden. Ausländische Bezüge werden hier mit einbezogen und bei der Berechnung der ESt insoweit berücksichtigt, als sie den Steuersatz erhöhen und müssen den Finanzbehörden gemeldet werden. Im Ausland so eingesparte Steuern müssen in das deutsche Steuersystem übernommen werden und im Ausland erworbene Vermögensvorteile müssen differenziert in Deutschland abgeführt werden. Dies gilt für alle Einkunftsarten. Erträge aus Kapitalvermögen werden mit einer Abgeltungssteuer von zunächst 50 % besteuert. Der steuerliche Ausgleich erfolgt im Rahmen der ESt-Erklärung. Diese Erträge sind steuerlich wie alle Einkünfte zu behandeln. Alle Einkünfte aus Kapital, egal welcher Höhe, müssen den Finanzbehörden gegenüber vom Steuerpflichtigem, Banken, Versicherungen, Bausparkassen und allen anderen Anlageberechtigten mitgeteilt werden, auch Börsengewinne etc. Anlagen bei Banken im Ausland sind jährlich die Umsätze den deutschen Finanzbehörden mitzuteilen und nachzuweisen.
Die Kapitalertragssteuer wird von derzeit 25 % auf 40 % erhöht.
Jeder noch so geringe Verdienst im In- und Ausland ist in den Steuererklärungen anzugeben. Jedes auch noch so geringe Vermögen im In- und Ausland (Guthaben aller Art, Werte aller Art, Haus- und Grundbesitz im Wert von mehr als 1.000.000,00 €, Beteiligungen aller Art, Fahrzeuge, Boote, Flugkörper, Flugzeuge, Drohnen soweit es sich nicht um Spielwaren handelt und diese Drohnen gewerblich oder nicht gewerblich genutzt werden, etc) sind in den steuerlichen Erklärungen anzugeben. Negative Einnahmen können steuerlich abgesetzt werden.
Unter Anrechnung aller weltweit vorhandener Vermögenswerte aller Art wird Privatvermögen auf 250.000.000,00 € begrenzt. Übersteigende Werte werden mit 100 % versteuert. Wird Firmenvermögen in irgendeiner Form auch privat genutzt, so fällt dieses unter Privatvermögen und ist damit dem Privatvermögen zuzuschreiben.
Werden unbebaute oder bebaute Grundstücke mit Gewinn wieder verkauft , so unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer. Bei Bebauung nach einer Ruhezeit von 2 Jahren und mehr unterliegt der gestiegene Grundwert einer Spekulationssteuer in Höhe von 100 %, die immer vom Verkäufer zu tragen ist. Eine anderslautende Vereinbarung ist nichtig. Das Unterdrücken der Wertsteigerung wird nach § 263 StGB bestraft. Der Verkäufer ist dem Käufer zum Schadenersatz verpflichtet.
Wer Einkünfte, Besitz oder Vermögen in den steuerlichen Erklärungen unterdrückt muss die strafrechtlichen Konsequenzen tragen. Die so hinterzogenen Steuern sind in voller Höhe nachzuzahlen, zuzüglich 6 % Zinsen, 6 % Hinterziehungszinsen, 6 % Verzugszinsen, 6 % Bearbeitungsgebühr, 6 % Stundungsgebühren, berechnet ab dem Tage Fälligkeit der Steuerschuld.
Bei Unterdrückung von privatem Vermögen im 6stelligen Bereich - auch Vermögen im Ausland - wird neben einer Haftstrafe ohne Bewährung auch sein gesamtes Vermögen im Inland vom Staat eingezogen, soweit der Steuerpflichtige die Herkunft des Vermögens nicht durch Steuererklärung, Kontoauszügen, Lotto- und sonstigen Spielgewinnen etc. nachweisen kann.
Die Arbeitnehmer sowie Mitglieder des Vorstandes, leit. Angestellte sind an den unternehmerischen Gewinnen mit g l e i c h e n Anteilen zu beteiligen. Die Beteiligungen kommen nicht zur Auszahlung, solange der Beteiligungsberechtigte in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis mit dem gewährenden Arbeitgeber steht oder Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrat ist und die Auszahlung nicht binnen 3 Monate nach dem Ausscheiden beantragt wurde. Dies gilt auch für Empfänger, die wegen Erreichen des Rentenalters aus dem Betrieb ausgeschieden sind, nicht jedoch für Empfänger von Erwerbsunfähigkeitsrente.
Für Aufsichtsräte sind neue strafrechtliche Regelungen zu treffen dergestalt, dass strafbare Handlungen generell dem Strafrecht unterliegen, nicht jedoch der Verrat von Firmeninterna wie Neuentwicklungen (auch geplante). Vorteilgewährungen oder Vorteilannahmen aller Art, incl Schmiergelder fallen unter die Strafbarkeit der § 331, 333 StGB. Die Bekanntgabe dieser Straftaten, egal wie erhalten, sind straffrei, soweit sie nicht unter die §§ 185-187 StGB fallen. Bei gefordertem Wahrheitsnachweis (§ 187 StGB) sind alle Behörden, wenn sie Betroffene sind, verpflichtet Einsicht in Beweismittel für die Belegung auch der Wahrheit zu gewähren.
Beteiligungen können vererbt werden, unterliegen dann aber ggf. der Erbschaftssteuer. Der/die Erbe(n) können Ihre geerbten Anteile als Firmenbeteiligung weiterführen lassen und sind so an Gewinnen beteiligt.
Für den Fall eines Konkurses fallen die durch Boni oder Gewinnbeteiligung erworbenen Geschäftsanteile nicht unter die Konkursmasse.
Für den Fall der Aufgabe eines vorhandenen Betriebes oder einer Abwanderung außerhalb des EU-Bereiches gehen die Geschäftsräume, Betriebsgelände, Produktionshallen, Verkaufsräume etc. anteilig an die Arbeitnehmer, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrat über, die Eigentumsanteile durch Gewinnbeteiligung erworben haben. Sollten diese den Wert der Geschäftsräume, Einrichtungen, Grundstück nicht erreichen, springt der Staat mit der Verpflichtung ein, den Betrieb ohne größere Unterbrechung weiter führen zu lassen. Hierzu soll der Staat mit der Firmenleitung vorrangig Steuerberater beauftragen, die als Folge der Steuererleichterungen ihre Kanzlei entweder aufgegeben haben oder nur noch zeitweise führen. Die Entlohnung für die Leitung darf das Zehnfache der durchschnittlichen Personalentlohnung - ohne Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge - nicht übersteigen. Die Entlohnung geringfügig Beschäftigter ist hier einzubeziehen.
Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)
Teil III
Unser Ziel ist: Wohneigentum für jede/jeden
1. Wohnraumbeschaffung durch BGE
Unter Teil II ist festgelegt, dass der Bund einen Zuschuss von 100,00 € pro BGE-Empfänger gewährt, der ausschließlich dem Wohnungsbau dienen soll. Die Wohnungen werden an BGE-Empfänger zur ausschließlichen Eigennutzung kostengünstig und ohne Bankauskunft verkauft unter Bürgschaft der zu gründenden Verwaltungsgesellschaft unter erstrangiger Eintragung im Grundbuch.
1. Berechnung der so in Wohnraum zu investierenden Summen:
Zuschuss des Bundes jährlichen
72,77 Milliarden
Einwohnerzahl Deutschland 83,15 Millionen
Zuschuss pro Einwohner Berechnung:
(72,77 Milliarden) 72.770.000.000 ergibt pro EW = ca. 8.500 €
(83,15 Millionen) 83.150.000
Mit dieser Summe können Jahr für Jahr 400.000-500.000 Wohnungen mit höherem Komfort neu errichtet werden. Steigerung der Anzahl an Wohnungen werden durch die Vermietung und ab ca. dem 3. Jahr nach Einführung durch Verkauf ausschließlich an BGE-Empfänger erreicht. Der Kaufpreis ist der Herstellerpreis (ohne Gewinn) + Grundstücksanteil + ca. 5 % Verwaltungskosten.
Der Mietpreis richtet sich nach dem jeweils gültigen Mindestlohn und beträgt im Regelfall 60 % des Mindestlohns pro qm Wohnraum.
Liegt also der Mindestlohn bei 15,00 € so kostet eine Wohnung mit 70 qm höchstens bei 630,00 €/Monat.
Ein weiterer Aufschlag kommt nur in Betracht bei besonderer Lage (höchstens 50%) und/oder mit luxuriöser Ausstattung (höchstens 50%).
Dies ist die einzig vernünftige und funktionierende Mietpreisbremse.
Um mehr Wohnraum schneller zu erreichen wird vorgeschlagen auch gebrauchte Immobilien anzukaufen und umzubauen oder zu renovieren.
Je mehr Wohnungen geschaffen werden umso höher wird der Druck auf den Mietwucher.
In schätzungsweise 3 Jahren werden die Auswirkungen bemerkbar sein und die derzeit hohen Mieten sinken.
Alle bebauten oder unbebauten Grundstücke müssen vor einem Verkauf erst der zuständigen Gemeinde oder Stadt zum Ankauf angeboten werden. Ein Vertrag, der ohne Zustimmung der Gemeinde, Kreisverwaltung, Landratsamt erfolgt, ist nichtig. Eine Gemeinde, die nicht kaufen kann oder will hat den Antrag an die nächsthöhere Stelle weiterzuleiten.
Bei einem Ankauf ist zu beachten, dass die Wertsteigerungen der mindestens letzten 5 Jahre nach GG-Änderung (als Anpassung an die Bayerische Verfassung) dem Volke zugute kommen muss und so bei Ankauf entsprechend vom Preis abzuziehen ist. Ggf. ist ein Gutachten anzufordern.
Bei bereits vorhandenem eigengenutzten Wohnraum können von diesen Geldern Zuschüsse angefordert werden, soweit es sich um Maßnahmen handelt, die dem Klimaschutz dienen.
2. Verwaltung der Einbehaltungen.
Nach Vereinfachung der Steuererklärungen werden bei den Finanzämtern der Bundesländer verschiedene Stellen frei sein. Um Arbeitslosigkeit bei der personellen Umstrukturierung zu vermeiden, sollen diese Gelder von den jeweiligen Finanzbehörden verwaltet und weiter verteilt werden. Die Beträge werden den jeweiligen Bundesländern nach Einwohnerzahlen zugeteilt unter der Bedingung einer Verwendung ausschließlich für Beschaffung von Wohnraum.
Die Verwendung soll umgehend durch Wohnraumbeschaffung umgesetzt werden. Gelder, die nicht binnen 18 Monaten verwendet werden, verfallen und werden den nächsten eingehenden Einbehaltungen zugeschrieben und neu verteilt.
Das Programm wird einschl. Änderungen angenommen und bestätigt:
Wir rechnen damit, dass schon nach wenigen Jahren der Wohnungsbau zurück gefahren werden kann und so erhebliche Gelder hier frei werden, die in Infra-Struktur (z.B. neueste Verkehrsmittel) und Umweltschutz, Bildung (auch Weiterbildung) investierbar sind.
Zirndorf am 3.7.2020/geändert am 6.6.2021
f.d.R.
Der Vorstand
Pröller Gerhard, Santinder Singh
(c) G. Pröller, Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung - Wiedergabe - auch auszugsweise - durch die Presse genehmigungsfrei
Neuer Text
Mit dem Grundeinkommen in nur 5 Jahren zur schuldenfreien Eigentumswohnung
Wie geht das?
Voraussetzung ist, dass das Bedingungslose Grundeinkommen so umgesetzt wird, wie von uns vorgeschlagen. Und eines nochmals vorweg: Das BGE ist so, wie von uns vorgeschlagen absolut finanzierbar, ohne den Staat starker Belastungen auszusetzen. Im Gegenteil. In spätestens 10 Jahren haben wir erreicht, dass aus dem Zuschuss des Bundes von monatlich 100 € von Jahr zu Jahr mehr und mehr Gelder frei werden. Es werden Milliarden von € frei werden, die wir in den Ausbau des modernsten, umweltfreundlichsten und für die Bürger preiswerteste Verkehrswegenetz investieren werden und damit dem Bund Milliarden zu Gute kommen lassen können!
Wie geht das nun mit der Eigentumswohnung.
Also, jeder empfangsberechtigte Bürger erhält als Erwachsener ein BGE in Höhe von 1.100,00 € und als Kind/Jugendlicher 550,00 € monatlich.
Beispiel 1:
Ein Ehepaar mit 2 Kindern
monatlicher Nettoverdienst bisher
Ehemann 3.000,00 €
Ehefrau 2.000,00 €
Miete + NK - - 1.500,00
Lebenshaltungskosten - 2.000,00 €
verbleiben Guthaben 1.500,00 €
ca. und wohl auch günstigster Fall.
Nach BGE
Nettoverdienst 5.000,00 €
Miete und NK -1.500,00 €
Lebenshaltungskosten -2.000,00 €
BGE Ehemann 1.100,00 €
BGE Ehefrau 1.100,00 €
BGE Kind 1 275,00 €
BGE Kind 2 275,00 €
Guthaben monatlich 4.250,00 €
Wenn ihr vom Guthaben monatlich 3.000,00 € (oder 3.250,00 €)auf einem bestimmten Sonderkonto anspart (das wird euch mitgeteilt) dann habt ihr je nach Zinsenstand nach 5 Jahren bis zu 200.000,00 € (220.00,00 €) zur Verfügung. Nachdem wir beim der Fertigstellung der Wohnungen keinen Gewinn erzielen dürfen, bekommt ihr zu diesem Preis eine Superwohnung mit mindestens 100 qm Wohnfläche und einem Vorgarten oder sehr großem Balkon. Geplant werden hier um die 30 qm Balkon bzw. Vorgarten mit Veranda.
Geht nicht? Doch, das geht – einzige Bedingung ist ein BGE, wie vorgeschlagen.
Anderes Beispiel:
Alleinstehend Einkommen monatlich netto 2.000,00 €
Miete monatlich 500,00 €
Nebenkosten incl Strom -200,00 €
Lebenshaltungskosten 300,00 €
Guthaben monatlich +1.000,00 €
BGE +1.100,00 €
monatliches Guthaben 2.100,00 €
Bei einer Einzahlung von 1.000,00 € habt ihr in 5 Jahren ca. 60.000,00 bis 70.000,00 € zur Verfügung. Dafür bekommt ihr bereits ein Appartement im Luxus-Stil.
Bedenkt dabei, dass ab Zahlung des Kaufpreises die monatlichen Mietkosten wegfallen.
Der Idealfall ist natürlich, wenn ihr Wohnraum schon im Rahmen des BGE bezieht und den kauft. Da können dann Darlehn gewährt werden mit monatlicher Tilgung in Höhe der bisherigen Mietkosten.
Das sind nur Rechenbeispiele um klar zu machen, welche Vorteile sich für euch im Rahmen des BGE ergeben werden. Mit diesem Schema könnt ihr selbst berechnen, welche Immobilie ihr euch gönnen könnt. Beachtet aber die Bedingungen: Ausdrücklich nur zur Selbstnutzung. Ein bedingungsloses Vorkaufsrecht wird im Grundbuch eingetragen. Bei Verkauf keinerlei Gewinn. Verkaufspreis abzüglich üblichem Ersatz für Renovierung etc. ist nicht höher, als der selbst gezahlte Verkaufspreis. VP zur sofortigen weiteren Investitution freigegeben. Verkauf an Verwandte 1. Grades möglich. Wir können hier natürlich nicht alle Faktoren berücksichtigen. Aber die Rechnungsart ist so, dass jeder seine eigene Berechnung vornehmen kann.
Aber bitte bedenkt: Die Wohnungen dürfen nicht vermietet werden, außer an Verwandte ersten Grades. Sie dürfen nicht mit Gewinn verkauft werden und müssen uns vor Verkauf angeboten werden. Diese Bedingung wird im Grundbuch abgesichert.
Aber Wir brauchen euch, eure Unterstützung.
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Wir brauchen nicht nur eure Wählerstimme – wir brauchen eire Energie, euren Einsatzwillen, eure Kenntnisse egal welcher Art, eure Fantasie jeder kann, keiner muss aktiv mitwirken. Wir nehmen von allen Vorschläge auf.
Aus unseren Reihen sollen ab sofort Kommunalpolitiker in den Stadt- und Gemeinderäten mit bestimmen, als Bezirksräte, in den Landtagen, im Bund, in der EU.
Wir brauchen jeden einzelnen von euch.
Beachtet aber bei der Aufnahme, dass wir bestimmte Kreise nicht aufnehmen können und dürfen.